Rechtsgebiete
Wirtschafts- & allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht, Werkvertragsrecht und Verwaltungsrecht
Rechtsgebiete
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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht).
Ich beschäftige mich mit dem Arbeitsrecht, insbesondere, wenn es um folgende Fragen geht:
- Kündigung
- Abmahnung
- Arbeitszeugnis
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Abfindung
- Arbeitsentgelt
- Befristeter Arbeitsvertrag
- Betriebsrat
- Betriebsratswahl
- Kündigungsfrist
- Kündigungsschutzklage
- Öffentlicher Dienst
- Personalrat
- Wettbewerbsverbot
Kündigung
Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage gegen eine arbeitgeberseitige ordentliche Kündigung ist grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gemäß §§ 4, 7 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) beim Arbeitsgericht zu erheben. Auch die Kündigungsschutzklage gegen eine außerordentliche Kündigung ist grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gemäß §§ 13, 4, 7 KSchG beim Arbeitsgericht zu erheben. Auch bei einer Klage gegen eine Änderungskündigung im Rahmen des KSchG gilt die Klagefrist von drei Wochen gemäß §§ 2, 4, 7 KSchG.